AGB´s - Unsere Reisebedingungen

1. Vorbemerkung

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Sie und Ihre Reisekunden zufrieden zu stellen. Deshalb sorgen wir auch mit unseren Geschäftsbedingungen für Offenheit und Klarheit der rechtlichen Verhältnisse.

Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der RMS-Touristik, Fuldaer Str. 3-5,D-36119 Neuhof bei Fulda – nachfolgend RMS genannt – und dem Reiseveranstalter (Wiederverkäufer von Reiseleistungen) – nachfolgend Vertragspartner genannt – und sind wesentlicher Bestandteil der abgeschlossenen Verträge.

 

2. Angebot/Auftrag/Bestätigung

2.1 Bei den von RMS erstellten Angeboten/ Katalogen/Prospekten/Flyern etc. handelt es sich um unverbindliche und freibleibende Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Mit seiner Auftragserteilung bietet der Vertragspartner RMS den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. An dieses Angebot ist der Vertragspartner mindestens 14 Tage gebunden, es sei denn, dass ausdrücklich andere Fristen schriftlich vereinbart wurden. Auftragserteilungen und Änderungen von Auftragserteilungen bedürfen jeweils der Schriftform. Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch RMS beim Vertragspartner innerhalb der oben genannten oder gesondert vereinbarten Frist kommt ein wirksamer Vertrag zustande.

2.2 Freiplatzregelung: Der Fahrer erhält generell einen Freiplatz im gebuchten Hotelzimmer (EZ bzw. ½ DZ) unabhängig von der Teilnehmerzahl.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Alle Preisangaben von RMS erfolgen in Euro und verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als provisionsfreier Nettopreis inklusive jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer für Inlandsleistungen.

3.2 Eine Anzahlung wird nicht erhoben.

3.3 Der Vertragspartner muss bei Vertragsabschluss folgende Zahlungsvariante wählen:

Zahlung per Überweisung:

Unser Vertragspartner erhält 20 Tage vor Reiseantritt eine Vorkassen-Rechnung auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Teilnehmer. Dieser Rechnungsbetrag muss bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt auf dem RMS-Konto gutgeschrieben sein. Der Versand der Unterlagen/Voucher erfolgt erst nach Zahlungseingang. Die Endabrechnung erfolgt nach Beendigung der Reise. Die Inanspruchnahme von Leistungen ohne Vorlage der ausgestellten Voucher ist nicht möglich.

Zahlungen per Scheck sind nicht möglich.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es RMS frei, die Reiseunterlagen per Nachnahme an den Vertragspartner zu übersenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen zu erklären. Sollte der Vertragspartner die Annahme einer ihm wegen Nichteinhaltung des Zahlungsziels zugesandten Nachnahmesendung ablehnen, gilt dies als Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag mit den Rechtsfolgen gem. Ziff. 5 dieser Bedingungen.

4. Preisänderung

RMS behält sich vor, ausgeschriebene und/oder bestätigte Preise aus wichtigen Gründen zu ändern, sofern zwischen Bestätigung und Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser Rücktritt RMS gegenüber unverzüglich nach Mitteilung der Preisänderung schriftlich erklärt wird. Unabhängig hiervon ist RMS berechtigt, kurzfristige

Preisänderungen aufgrund von Änderungen behördlich festgelegter und/oder genehmigter Hotel-, Beförderungs- oder sonstiger Tarife im Sinne des § 99 Abs. 1, 2 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen. Solche Preisänderungen berechtigen den Vertragspartner nicht zum kostenlosen Rücktritt.

 

5. Rücktritt durch den Vertragspartner

5.1 Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gilt nicht als Kündigung/Rücktritt. Die Nichtannahme der ihm nach Nichteinhaltung des Zahlungsziels per Nachnahme übersandten Reiseunterlagen gilt als Kündigung/Rücktritt des Vertragspartners.

5.2 Bei Kündigung/Rücktritt durch den Vertragspartner verliert RMS seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

a) Vollstornos:

aa) Sollte der Vertragspartner trotz ordnungsgemäßer Vermarktung der Reise mit rechtzeitiger und professioneller Bewerbung die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, so ist ein kostenfreier Rücktritt des Vertragspartners in der Regel bis 30 Tage. Verlängerte Stornofristen werden im RMS-Angebot gesondert ausgewiesen. Die konkreten Termine werden im RMS-Angebot gesondert ausgewiesen. Über absehbare Erfolglosigkeit (unvorhergesehene schlechte Buchungszahlen) ist RMS rechtzeitig zu informieren.

ab) Hat der Vertragspartner fahrlässig oder vorsätzlich versäumt, die georderte Reise ordnungsgemäß auszuschreiben und zu vermarkten, so ist er auch bei Rücktritt innerhalb der kostenlosen Stornofrist zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Auftragswertes an RMS verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

ac) Tritt der Vertragspartner später zurück, so ist RMS berechtigt, folgende Rücktrittskosten zu verlangen:

Ab kostenpflichtiger Stornofrist bis 22. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Auftragswertes

21. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Auftragswertes

14. – 8 . Tag vor Reisebeginn: 60 % des Auftragswertes

7. Tag bis spätestens 17:00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 80 % des Auftragswertes

nach 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 100 % des Auftragswertes

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

ad) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei RMS. Rücktrittserklärungen, die bei RMS nach 17.00 Uhr eingehen, gelten als am darauffolgenden Arbeitstag eingegangen.

b) Teilstornos:

ba) Busreiseziele:

Eine kostenfreie Einzelstornierung ist bis zum 8. Tag vor Reiseantritt möglich. Diese Regelung gilt bis max. 3 Zimmer nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist. Ab dem 4. Zimmer greift die Regelung für Vollstornos. Bei Teilstorno eines Busreiseziels nach dem 8. Tag vor Reiseantritt ist RMS berechtigt, folgende Rücktrittskosten zu verlangen:

Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn bis 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 60 % des Auftragswertes.

Nach 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 100 % des Auftragswertes.

bb) Reiseziele mit Bahn-Kombinationen oder Eintrittskarten für Veranstaltungen:

Verbindlich reservierte Eintrittskarten/Bahnfahrkarten etc. werden im Storno fall voll berechnet, sofern sie nicht weiterverkauft werden können. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

6. Kündigung durch RMS

RMS hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält, oder wenn er sich mit fälligen Zahlungen aus weiteren zwischen RMS und dem Vertragspartner geschlossenen Verträgen in Verzug befindet. Bei einem Rücktritt von RMS aus einem der vorgenannten Gründe richten sich die Entschädigungsansprüche von RMS nach Ziffer 5.2 a dieser Bedingungen.

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder grundlegende politische Veränderungen erheblich erschwert oder beeinträchtigt wird.

c) bis zu 3 Wochen vor Leistungsbeginn, wenn die Pflicht, die Leistung zu erbringen für RMS nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die vereinbarten Leistungen, bedeuten würde, es sei denn, dass RMS die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Kündigt RMS aus einem der Gründe unter b) oder c), so werden dem Vertragspartner bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. In diesem Fall werden weitergehende Ansprüche des Vertragspartners ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. Pflichten von RMS, Haftung/Gewährleistung

RMS verpflichtet sich, im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns, die Rechte und Interessen des Vertragspartners bei der Vorbereitung und bei der Durchführung der Reise zu wahren. RMS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Ausschreibung, eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Die Leistungsbeschreibungen richten sich nach den jeweils landestypischen Verhältnissen des Ziellandes und -ortes. Die vereinbarten Leistungen durch RMS sind auch dann ordnungsgemäß erbracht, wenn ein namentlich bestätigtes Hotel nicht zur Verfügung steht und deshalb eine Änderung innerhalb einer gleichwertigen Kategorie vorgenommen wird. Können aus gleichen Gründen bestätigte Zusatzleistungen (Sportveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen, Bahnfahrten, Theater- und Konzertaufführungen etc.) nicht erbracht werden, so besteht nur ein Anspruch auf Rückerstattung des für die Zusatzleistung gezahlten Preises, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Eine Haftung von RMS für ungesetzliche und/oder unerlaubte Handlungen der Leistungsträger wird ausgeschlossen.

7.1 Voraussetzung für jegliche Ansprüche RMS gegenüber ist, dass der Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom vereinbarten Leistungsende (Ausschlussfrist) seine Ansprüche RMS gegenüber schriftlich geltend gemacht hat. Auch bei Einhaltung dieser Ausschlussfrist verjähren sämtliche Ansprüche, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber RMS zustehen, nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vereinbarten Leistungsende.

7.2 Soweit RMS haftet, kann nur ein Anspruch auf anteilige Minderung des Arrangementpreises geltend gemacht werden; die Haftung von RMS ist in jedem Fall auf die Höhe des Arrangementpreises beschränkt.

 

8. Pflichten des Vertragspartners

8.1 Der Vertragspartner übernimmt im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich RMS zur Kenntnis zu bringen. Gleichfalls hat er die Beanstandungen beim Leistungsträger vorzubringen. Der Leistungsträger ist jedoch nicht berechtigt im Namen von RMS irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Der Vertragspartner ist gegenüber RMS für die vollständige, richtige und rechtzeitige Ausfüllung und Zusendung der Visa-Anträge und für die Beachtung aller Pass-, Zoll-, Devisen-, Ausweis-, Melde-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung derartiger Bestimmungen verpflichtet sich der Vertragspartner, RMS alle hierdurch entstehenden Nachteile oder Schäden zu ersetzen. Ist ausnahmsweise die Beschaffung von Visa-, Zolldokumenten u. a. als von RMS zu erbringende Leistung vereinbart worden, wird eine Haftung für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass Visa-Anträge, Zolldokumente u. a. von den zuständigen Behörden/Stellen nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht bearbeitet werden oder die beantragten Dokumente nicht erstellt/ausgestellt werden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden/Folgeschäden, die aus der unvollständigen, nicht ordnungsgemäßen oder nicht fristgerechten Beförderung/Zustellung der Anträge/Dokumente durch den damit beauftragten Beförderer entstehen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Zustandekommen oder der Durchführung des Vertrags ist Fulda.

 

10. Schlussbemerkungen

Alle Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten etc. beziehen sich auf den Stand der Drucklegung. Evtl. Schreib-, Druck- und Rechenfehler werden in der individuellen Auftragsbestätigung korrigiert. Die Berichtigung offensichtlicher Druck- oder Rechenfehler auch nach diesem Zeitpunkt bleibt vorbehalten.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sondern die unwirksame Einzelbestimmung ist gegebenenfalls durch gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.

 

RMS-Touristik

Inhaber Tamara Sarközy-Gutermuth und Markus Sarközy GbR

Fuldaer Str. 3-5

D-36119 Neuhof

Tel.: +49(0)6655-9110783

Fax: +49(0)6655-9110784

E-Mail: info@rms-touristik.de

www.rms-touristik.de


 

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